Mietbedingungen

1.1 Der Mietvertrag wird zwischen der Dan West Ferienhausvermietung, Sdr. Klitvej 20, Årgab, DK-6960 Hvide Sande, als Vermieter und dem Mieter für die Dauer der vereinbarten Mietzeit abgeschlossen und umfasst ein Ferienhaus (bzw. eine Ferienwohnung) mit allem dort befindlichen Zubehör. Der Mietvertrag wird für beide Seiten verbindlich, sobald die 1. Rate der Miete bezahlt ist.

1.2 Die Miete wird grundsätzlich in 2 Raten bezahlt. Die 1. Rate (25 % der Miete) ist 4 Tage nach der Bestellung fällig. Zusammen mit der 1. Rate werden die Buchungsgebühr und die Gebühren für eventuelle Versicherungen fällig, (Krankheits-, Reiserücktritts- oder Haftpflichtversicherung) die Sie bei uns abgeschlossen haben. (Diese Versicherungen sind nicht obligatorisch) Die 2. Rate (75 % der Miete) wird 45 Tage vor Beginn Ihrer Mietzeit fällig. Zusammen mit der 2. Rate ist für eventuelle Kaution, Hausreinigung, Bettwäsche und andere gebuchte Serviceleistungen zu zahlen. Buchen Sie weniger als 45 Tage vor Mietbeginn das Ferienhaus/die Wohnung, so ist der Gesamtmietbetrag inklusive Bearbeitungsgebühr, eventueller Versicherungskosten und Bezahlung der gebuchten zusätzlichen Serviceleistungen sowie ggf. der Kaution innerhalb von 4 Tagen fällig. Buchen Sie weniger als 14 Tage vor Mietbeginn das Ferienhaus/die Wohnung, so ist der Gesamtmietbetrag inklusive Bearbeitungsgebühr, eventueller Versicherungskosten und Bezahlung der gebuchten zusätzlichen Serviceleistungen sowie ggf. der Kaution innerhalb von einem Tag fällig, bei Buchungen weniger als 7 Tage vor Mietbeginn am Buchungstag. Wenn die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden, behält sich Vermieter das Recht vor, dies (ohne vorherige Ankündigung) als Rücktritt des Mieters vom Vertrag zu betrachten. In diesem Fall wird die Stornierung gemäß den in den Mietbedingungen festgelegten Stornogebühren abgerechnet.

1.3 Der Mietvertrag erstreckt sich auf die jeweils in dem Mietvertrag angegebenen Personen. Mit der Zahlung der 1. Rate erklärt der Mieter, dass er für die anderen aufgeführten Teilnehmer vertretungsberechtigt ist. Alle aufgeführten Personen haften als Mietergemeinschaft für die Erfüllung des Mietvertrages.

1.4 Die Vermietung erfolgt wochenweise, meist von Samstag bis Samstag. Lediglich außerhalb der Hauptsaison und zu den Festtagen können Ausnahmeregelungen getroffen werden. Das Mietverhältnis beginnt um 15.00 Uhr und endet um: 10.00 Uhr, wenn Sie das Haus selbst reinigen und um 09.00 Uhr, wenn Sie eine Endreinigung bei DanWest bestellt haben. Bei verfrühter Ankunft und Übernahme des Mietobjektes können keine Ansprüche für z.B. Reinigung gestellt werden.

2.1 Der Mieter ist für das Ferienhaus verantwortlich und verpflichtet sich zur pfleglichen Behandlung des übernommenen Inventars, das nur im Rahmen des vertraglich Vereinbarten genutzt werden darf. Entstandene Schäden sind unverzüglich an den Vermieter zu melden und zu ersetzen.

2.2 Die im Mietvertrag genannte Personenzahl darf nicht ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter überschritten werden. Wohnwagen und -zelte, Wohnmobile o. ä. dürfen nicht auf dem Mietgrundstück auf- oder abgestellt werden.

2.3 Haustiere, insbesondere Hunde und Katzen, dürfen nur mit Zustimmung des Vermieters mitgebracht werden. Hunde und Katzen dürfen nicht allein im Haus verbleiben. Wird ein Haustier mitgebracht, muss der Mieter im Haus vor seiner Abreise alle Tierhaaren beseitigen – auch wenn eine Reinigung bestellt wurde oder diese im Mietpreis enthalten ist.

2.4 Im Allgemeinen wird kein Kaution erhoben. Poolhäuser werden allerdings mit einer Kaution zwischen €250,- und €300,- pro Aufenthalt belegt. Dieses dient als Sicherheit für Schlüssel, Reinigung und sonstige zusätzlichen Kosten und wird spätestens 14 Tage nach der Abreise zurückerstattet, unter der Voraussetzung, dass das Haus ordentlich, gereinigt und ohne Schäden verlassen wurde. Die Kaution wird zusammen mit der 2. Rate des Mietbetrages gezahlt. In speziellen Fällen, z. B. bei Jugendgruppen und Gruppenreisen, behält sich der Hauseigentümer vor, eine zusätzliche Kaution zwischen €350,- und €700,- pro Aufenthalt zu erheben sowie die Buchung einer obligatorischen Endreinigung und einer Ferienhausmieterversicherung über DanWest zu verlangen.

2.5 Der Mieter ist verpflichtet, evtl. angerichtete Schäden dem Besitzer bzw. dem Vermieter unverzüglich zu melden. Eine spätere Mitteilung gibt dem Besitzer bzw. dem Vermieter das Recht, auch Folgeschäden geltend zu machen, die der Besitzer bzw. der Vermieter dadurch erleidet, dass der Nachfolgemieter aufgrund entstandenen Schadens Ansprüche auf Minderung oder Schadenersatz geltend macht. Nach Beendigung der Mietzeit sind übernommene Hausschlüssel wieder dort abzugeben, wo diese empfangen wurden.

2.6 Der Mieter ist vertragsmäßig verpflichtet, das gemietete Ferienhaus sauber zu halten und dieses bei Beendigung des Mietverhältnisses im sauberen und aufgeräumten Zustand zu hinterlassen. Eine eventuell erforderliche Reinigung kann auf Kosten des Mieters durchgeführt werden. Die Endreinigung des Ferienhauses kann gegen Bezahlung bei DanWest Ferienhausvermietung bestellt werden. Es ist dem Mieter nicht gestattet, mit Rücksicht auf die Verantwortung von DanWest Ferienhausvermietung gegenüber dem Besitzer des gemieteten Ferienhauses, die genannten Reinigungsverpflichtungen auf eine dritte Person zu übertragen.

3.1 Evtl. Reklamationen müssen sofort oder binnen 24 Stunden nach Feststellen der Mängel noch am Ferienort geltend gemacht werden. Der Mieter kann Abhilfe verlangen, muss aber dem Besitzer bzw. dem Vermieter eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung gewähren. Erfolgt die Mängelbeseitigung nicht in angemessener Frist, hat der Mieter ein Anrecht auf Mietpreisminderung. Kann bei einer Reklamation keine zufriedenstellende Lösung mit dem Vermieter gefunden werden, hat der Mieter die Möglichkeit, die Angelegenheit dem Beschwerdeausschuss des Branchenvereins der Ferienhausvermittler oder dem EU-Beschwerdeausschuss vorzulegen.

3.2 Telefonische Beanstandungen müssen dem Vermieter unverzüglich schriftlich nachgemeldet werden.

3.3 Spätere Beanstandungen werden vom Besitzer bzw. dem Vermieter nicht anerkannt und berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen.

3.4 Nach Beendigung der Mietzeit können keine Beanstandungen mehr eingereicht werden.

3.5 Gegen das Auftreten von Insekten, Wespen, Ohrwürmern u. ä. kann keine Gewähr übernommen werden. Der Besitzer bzw. der Vermieter sorgt dafür, dass sofortige Abhilfe im Rahmen des Möglichen geschaffen wird.

3.6 In den meisten unserer Ferienhäuser ist das Rauchen (einschl. E-Zigaretten) nicht gestattet – sehen Sie bitte die Beschreibung des Ferienhauses. Wir können jedoch nicht garantieren, dass in diesen Ferienhäusern nie geraucht worden ist. Wir bitten Sie, das Verbot zu respektieren. Wenn Sie das Verbot nicht beachten, behalten wir uns das Recht vor, eine Gebühr von mindestens 400 Euro zu erheben.

3.7 Für Lärm- und Geruchsbelästigungen (z. B. durch Bauarbeiten, Verkehr, Flugzeuge, Militärübungen und Landwirtschaft) kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden.

4.1 Eine evtl. Stornierung des Mietvertrages muss schriftlich erfolgen. Es ist hierfür ausreichend, wenn Sie per E-Mail stornieren und wir Ihnen dies anschlieẞend unsererseits ebenfalls per E-Mail bestätigen. Gerne können Sie eine evtl. Stornierung des Mietvertrages auch per Einschreiben vornehmen. Im Stornofall werden folgende Stornogebühren fällig:

  • Bis 90 Tage vor Mietbeginn 10% des Mietbetrages oder minimum EUR (€) 55.
  • 89 bis 60 Tage vor Mietbeginn 25% des Mietbetrages. 
  • 59 bis 35 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietbetrages.
  • 34 bis 21 Tage vor Mietbeginn 75% des Mietbetrages.
  • Ab 20 Tage vor Mietbeginn 100% des Mietbetrages.

Zuzüglich zu den Stornierungskosten werden die Buchungsgebühr und bei bestellter Versicherung, die Versicherungsgebühr berechnet.

4.2 Der Mieter ist stets berechtigt, den Mietvertrag nach Absprache mit dem Büro auf einen anderen Mieter zu übertragen.

4.3 Der Vermieter kann, wenn durch höhere Gewalt bedingt, in Kriegs-, Streik- und ähnlichen Fällen das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung kündigen. 

5.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrags lässt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.

5.2 Die vom Vermieter festgesetzten Preise und auch die Verbrauchskosten sind unter Vorbehalt, da Kursänderungen, Druckfehler und ähnliches nicht auszuschließen sind. Irrtümer im Angebot und in den Preisen berechtigen den Vermieter, vom Vertrag zurückzutreten.

5.3 Alle evtl. Rechtsfälle, die das Mietverhältnis betreffen, werden beim dänischen Gericht in Herning verhandelt. 

5.4 Die festgesetzten Verbrauchspreise (u. a. Strom, Wärme und Wasser) sind vorbehaltlich eventueller Preisänderungen/-preissteigerungen.

5.5 Falls durch nicht genehmigtes oder zugelassenes Zubehör zum Aufladen von Elektroautos, im Ferienhaus Fehler an Kabeln oder Installationen verursacht werden, wird der Ferienhausmieter hierfür zur Verantwortung gezogen. Laden Sie daher bitte nur dann Ihr Elektroauto am Ferienhaus auf, wenn dieses mit einer entsprechenden Ladestation hierfür ausgestattet ist. Ansonsten benutzen Sie bitte öffentliche Ladestationen.