Ferienhaus-Urlaub in Dänemark & das Coronavirus (COVID-19): Alle Antworten auf Ihre Fragen

Zuletzt aktualisiert: 02.03.2022; 11:53 Uhr

Einreise nach Dänemark ab dem 1. März

Wenn Sie nach Dänemark aus einem EU- oder Schengenland einreisen, gibt es keinerlei Reisebeschränkungen mehr. Sie benötigen weder eine Impfung, noch einen Genesenenstatus, noch einen Test.

Aufhebung von Corona Restriktionen zum 1. Februar

Die dänische Epidemiekomission hat nach eingehender Betrachtung und der Feststellung, dass die Krankenhauseinlieferungen nicht mehr gravierend vom Anstieg der Fallzahlen abhängig sind, beschlossen, Corona nicht mehr als gesellschaftskritische Krankheit einzustufen und läßt die Restriktionen daher planmäßig zum 31. Januar auslaufen.

Bitte informieren Sie sich weiterhin vor Anreise, ob es Neuerungen geben sollte:

Aktuelle Regeln innerhalb Dänemarks >>>

Aufhebung von Corona Restriktionen zum 1. Februar

Die dänische Epidemiekomission hat nach eingehender Betrachtung und der Feststellung, dass die Krankenhauseinlieferungen nicht mehr gravierend vom Anstieg der Fallzahlen abhängig sind, beschlossen, Corona nicht mehr als gesellschaftskritische Krankheit einzustufen und läßt die Restriktionen daher planmäßig zum 31. Januar auslaufen.

Bitte informieren Sie sich weiterhin vor Anreise, ob es Neuerungen geben sollte:

Aktuelle Regeln innerhalb Dänemarks >>>

Fragen zu Buchungen Ihres Dänemarkurlaubes

 

Ab wann kann ich meinen nächsten Urlaub in Dänemark planen?

Planen können Sie Ihren nächsten Urlaub ab sofort. Lesen Sie weiter, um herauszufinden, wie wir mit potentiellen Grenzschließungen umgehen.

Was, wenn die Grenze zum Zeitpunkt der Anreise geschlossen ist?

Sollte dieser Fall eintreten und Sie können Ihr gebuchtes Ferienhaus doch nicht besuchen und haben keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen, dann haben Sie zwei Möglichkeiten:

  1. Sie nehmen eine kostenfreie Umbuchung vor: Wenn Reisebeschränkungen durch das Schließen der dänischen Grenze bestehen, haben Sie die Möglichkeit, gratis auf einen späteren Zeitpunkt umzubuchen, an dem die Grenze zwischen Dänemark und Deutschland hoffentlich wieder geöffnet wurde. Ist dies bis dahin nicht der Fall, können Sie Ihren Urlaub auch nochmal umbuchen.
  2. Sie erhalten von uns einen Gutschein über den von Ihnen gezahlten Betrag: Wenn die Reisebeschränkungen wieder eintreten sollten und Sie keine Umbuchung vornehmen möchten, dann können wir Ihnen einen auch einen Gutschein über den von Ihnen bereits gezahlten Betrag ausstellen. Den können Sie flexibel einlösen, sobald die Grenzen erneut geöffnet wurden.

Wenden Sie sich in beiden Fällen entweder per Mail an uns unter post@danwest.dk oder rufen Sie uns einfach an: Tel.: +45 9732 4695

Wenn Ihr Ferienhaus-Urlaub bei uns unmittelbar bevorsteht, erhalten Sie von uns alle wichtigen Informationen auch noch einmal per Mail.

Ist es möglich, meinen bereits abgeschlossenen Mietvertrag zu stornieren?

Eine Stornierung ist grundsätzlich möglich. Wenn Sie über keine Reiserücktrittsversicherung verfügen, greifen aber die üblichen Mietbedingungen, es fallen also Kosten für die Stornierung an. Wir raten Ihnen daher, von den oben beschriebenen Möglichkeiten einer Umbuchung oder eines Gutscheins Gebrauch zu machen.

Ist ein Urlaub im Ferienhaus trotz Corona sicher?

Die Sicherheit und die Gesundheit unserer Gäste haben für uns oberste Priorität. Grundsätzlich wird ein Urlaub im Ferienhaus zu Zeiten von Corona immer deutlich unbedenklicher sein als beispielsweise ein Urlaub in einem großen Hotel. Wenn Sie mit dem Auto anreisen und sich während Ihres Urlaubes nicht mit vielen Menschen versammeln, ist Ihr Aufenthalt bei uns nicht bedenklicher als ein Gang zu Ihrem heimischen Supermarkt. Nichtsdestotrotz besteht natürlich auch bei einem Ferienhaus-Urlaub ein kleines Restrisiko.