DanWest Feriehusudlejning A/S  |  6960 Hvide Sande  |  Dänemark   |  +45 9732 4695
Drucken
Senden
Startseite - Ferienhäuser Dänemark
Suchen
Kontakt
 Deutsch
DanWest - Ferienhäuser

Mietbedingungen

1.1
Der unterschriebene Mietvertrag ist für beide Seiten verbindlich. Der Mietvertrag wird zwischen dem Vermieter und dem Mieter für dir Dauer der vereinbarten Mietzeit abgeschlossen unfasst ein Ferienhaus mit Allem, was dazu Gehört.

1.2
Der Mietvertrag erstreckt sich auf die jeweils im Mietvertrag Angegebenen Personen. Mit der Unterschrift erklärt der Anmelder, dass er für die aufgeführten Teilnehmer vertretungsberechtigt ist. Alle aufgeführten Personen haften als Mietergemeinschaft für die Erfüllung des Mietvertrages.

1.3
Die Vermietung erfolgt wochenweise von Samstag bis Samstag. Lediglich außerhalb der Hauptsaison und zu den Festtagen können Ausnahmeregelungen getroffen werden. Das Mietverhältnis beginnt um 15.00 Uhr und endet um 10.00 Uhr. Bei verfrühter Ankunft und Übernahme des Mietobjektes können keine Ansprüche für z.B. Reinigung gestellt werden.

2.1
Der Mieter ist für das Ferienhaus verantwortlich und verpflichtet sich zur pfleglichen Behandlung des übernommenen Inventars, das nur im Rahmen des vertraglich Vereinbarten genutzt werden darf. Entstandene Schäden sind zu ersetzen.

2.2
Die im Mietvertrag genannte Personenzahl darf nicht ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter überschritten werden. Wohnwagen und -zelte dürfen nicht auf dem Mietgrundstück aufgestellt werden.

2.3
Haustiere, insbesondere Hunde und Katzen, dürfen nur mit Zustimmung des Vermieters mitgebracht werden.

2.4
Eine Kaution wird vom Vermieter gewöhnlich nicht gefordert, kann aber auf Verlangen des Besitzers gefordert werden und wird dann dem Vermieter überwiesen. Die Höhe der Kaution beträgt gewöhnlich EUR (€) 50 - EUR (€) 600, und wird innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der Mietzeit zurückbezahlt, wenn das Ferienhaus gereinigt verlassen wurde, und keine Schäden entstanden sind. Die Kaution wird zusammen mit der Restmiete überwiesen.

2.5
Der Mieter ist verpflichtet, evtl. angerichtete Schäden dem Besitzer bzw. dem Vermieter unverzüglich zu melden. Eine spätere Mitteilung gibt dem Besitzer bzw. dem Vermieter das Recht, auch Folgeschäden geltend zu machen, die der Besitzer bzw. der Vermieter dadurch erleidet, daß der Nachfolgemieter aufgrund entstandenen Schadens Ansprüche auf Minderung oder Schadenersatz geltend macht. Nach Beendigung der Mietzeit sind übernommene Hausschlüssel wieder dort abzugeben, wo diese empfangen wurden.

3.1
Evtl. Reklamationen müssen sofort oder binnen 24 Stunden nach Feststellen der Mängel noch am Ferienort geltend gemacht werden. Der Mieter kann Abhilfe verlangen, muß aber dem Besitzer bzw. dem Vermieter eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung gewähren. Erfolgt die Mängelbeseitigung nicht in angemessener Frist, hat der Mieter ein Anrecht auf Mietpreisminderung.

3.2
Telefonische Beanstandungen müssen unverzüglich dem Vermieter schriftlich gemeldet werden.

3.3
Spätere Beanstandungen werden vom Besitzer bzw. dem Vermieter nicht anerkannt und berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen.

3.4
Nach Beendigung der Mietzeit können Beanstandungen nicht mehr gemacht werden.

3.5
Gegen das Auftreten von Insekten, Wespen, Ohrwürmern u.ä. kann keine Gewähr übernommen werden. Der Besitzer bzw. der Vermieter sorgt dafür, daß sofortige Abhilfe im Rahmen des Möglichen geschaffen wird.

4.1
Eine evtl. Stornierung des Mietvertrages muß per Einschreiben erfolgen. In diesem Fall werden folgende Stornogebühren fällig:
Bis 90 Tage vor Mietbeginn 10% des Mietbetrages oder minimum EUR (€) 55.
Bis 60 Tage vor Mietbeginn 25% des Mietbetrages. Bis 35 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietbetrages.
Bis 28 Tage vor Mietbeginn 75% des Mietbetrages.
Ab 20 Tage vor Mietbeginn 100% des Mietbetrages.

4.2
Der Mieter ist stets berechtigt, den Mietvertrag nach Absprache mit dem Büro auf einen anderen Mieter zu übertragen.

4.3
Der Vermieter kann, wenn durch höhere Gewalt bedingt, in Kriegs-, Streik- und ähnlichen Fällen das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung kündigen. Der Vermieter ist in diesem Fall verpflichtet, dem Mieter alle geleisteten Beträge zu erstatten. Darüber hinausgehende Ersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.

5.1
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrags Iäßt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.

5.2
Die vom Vermieter festgesetzten Preise sind unter Vorbehalt, da Kursänderungen, Druckfehler und ähnliches nicht auszuschließen sind. Irrtümer im Angebot und in den Preisen berechtigen den Vermieter, vom Vertrag zurückzutreten.

5.3
Alle evtl. Rechtsfälle, die das Mietverhältnis betreffen, werden beim dänischen Gericht in Ringkøbing verhandelt.

NEWSLETTERÜBER DANWESTJOBSPARTNERPOSTKARTEIMPRESSUMMIETBEDINGUNGENSITEMAP