Mietbedingungen

  1. 1.1 Der Mietvertrag ist für beide Seiten verbindlich, wenn die 1. Rate bezahlt ist. Der Mietvertrag wird zwischen dem Vermieter und dem Mieter für die Dauer der vereinbarten Mietzeit abgeschlossen unfasst ein Ferienhaus mit allem, was dazu Gehört.

  2. 1.2 Die Miete wird normal in 2 Raten bezahlt. Die 1. Rate wird fällig spätestens 5 Tage nach der Bestellung. Die 2. Rate wird fällig 35 Tage vor Ankunft im Mietobjekt. Zusammen mit der 1. Rate wird eventuelle Krankeits/Reiserücktrittsversicherung/Haftpflichtversicherungen fällig. Diese Versicherung ist nicht obligatorisch. Zusammen mit der 2. Rate werden eventuelle Reinigungen, Bettwäsche oder andere Serviceleistungen bezahlt. Wird der Aufenthalt unter 40 Tagen vor Ankunft bestellt, wird der Gesamtmietbetrag inklusive Bearbeitungsgebühr und eventueller Versicherungen und Serviceleistungen, innerhalb von 5 Tagen fällig.

  3. 1.3 Der Mietvertrag erstreckt sich auf die jeweils in dem Mietvertrag angegebenen Personen. Mit der Unterschrift erklärt der Anmelder, dass er für die aufgeführten Teilnehmer vertretungsberechtigt ist. Alle aufgeführten Personen haften als Mietergemeinschaft für die Erfüllung des Mietvertrages.

  4. 1.4 Die Vermietung erfolgt wochenweise von Samstag bis Samstag. Lediglich außerhalb der Hauptsaison und zu den Festtagen können Ausnahmeregelungen getroffen werden. Das Mietverhältnis beginnt um 15.00 Uhr und endet um 10.00 Uhr. Bei verfrühter Ankunft und Übernahme des Mietobjektes können keine Ansprüche für z.B. Reinigung gestellt werden.

  5. 2.1 Der Mieter ist für das Ferienhaus verantwortlich und verpflichtet sich zur pfleglichen Behandlung des übernommenen Inventars, das nur im Rahmen des vertraglich Vereinbarten genutzt werden darf. Entstandene Schäden sind zu ersetzen.

  6. 2.2 Die im Mietvertrag genannte Personenzahl darf nicht ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter überschritten werden. Wohnwagen und -zelte dürfen nicht auf dem Mietgrundstück aufgestellt werden.

  7. 2.3 Haustiere, insbesondere Hunde und Katzen, dürfen nur mit Zustimmung des Vermieters mitgebracht werden.

  8. 2.4 In der Regel wird keine Kaution erhoben. Zur Buchung eines Poolhauses wird eine Kaution zwischen 250,- EUR und 600,- EUR/ Aufenthalt erhoben. Zum Ferienhaus 3425 wird eine Kaution von 600,- EUR erhoben. Die Kaution ist eine Sicherheit für Schlüssel, Reinigung und Nebenkosten vor Ort und wird innerhalb 14 Tage nach Ihrer Abreise zurücküberwiesen, sofern das Ferienhaus ohne Schäden und in ordentlich gereinigtem Zustand hinterlassen wurde. Die Kaution wird zusammen mit der 2. Rate des Mietpreises bezahlt.

  9. 2.5 Der Mieter ist verpflichtet, evtl. angerichtete Schäden dem Besitzer bzw. dem Vermieter unverzüglich zu melden. Eine spätere Mitteilung gibt dem Besitzer bzw. dem Vermieter das Recht, auch Folgeschäden geltend zu machen, die der Besitzer bzw. der Vermieter dadurch erleidet, daß der Nachfolgemieter aufgrund entstandenen Schadens Ansprüche auf Minderung oder Schadenersatz geltend macht. Nach Beendigung der Mietzeit sind übernommene Hausschlüssel wieder dort abzugeben, wo diese empfangen wurden.

  10. 2.6 Der Mieter ist vertragsmässig verpflichtet, das gemietete Ferienhaus sauberzuhalten und dieses bei Beendigung des Mietverhältnisses im sauberen und aufgeräumten Zustand zu hinterlassen. Eine eventuell erforderliche Reinigung kann auf Kosten des Mieters durchgeführt werden. Die Endreinigung des Ferienhauses kann gegen Bezahlung bei DanWest Ferienhausvermittlung A/S bestellt werden. Es ist dem Mieter nicht gestattet, mit Rücksicht auf die Verantwortung von DanWest Ferienhausvermittlung A/S gegenüber dem Besitzer des gemieteten Ferienhauses, die genannten Reinigungsverpflichtungen auf eine dritte Person zu übertragen. Dies gilt seit dem 20. Juni 2010.

  11. 3.1 Evtl. Reklamationen müssen sofort oder binnen 24 Stunden nach Feststellen der Mängel noch am Ferienort geltend gemacht werden. Der Mieter kann Abhilfe verlangen, muß aber dem Besitzer bzw. dem Vermieter eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung gewähren. Erfolgt die Mängelbeseitigung nicht in angemessener Frist, hat der Mieter ein Anrecht auf Mietpreisminderung.

  12. 3.2 Telefonische Beanstandungen müssen unverzüglich dem Vermieter schriftlich gemeldet werden.

    3.3
     Spätere Beanstandungen werden vom Besitzer bzw. dem Vermieter nicht anerkannt und berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen.

  13. 3.4 Nach Beendigung der Mietzeit können Beanstandungen nicht mehr gemacht werden.

  14. 3.5 Gegen das Auftreten von Insekten, Wespen, Ohrwürmern u.ä. kann keine Gewähr übernommen werden. Der Besitzer bzw. der Vermieter sorgt dafür, daß sofortige Abhilfe im Rahmen des Möglichen geschaffen wird.

  15. 4.1 Eine evtl. Stornierung des Mietvertrages muß per Einschreiben erfolgen. In diesem Fall werden folgende Stornogebühren fällig:
    Bis 90 Tage vor Mietbeginn 10% des Mietbetrages oder minimum EUR (€) 55.
    Bis 60 Tage vor Mietbeginn 25% des Mietbetrages.
  16. Bis 35 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietbetrages.
    Bis 28 Tage vor Mietbeginn 75% des Mietbetrages.
    Ab 20 Tage vor Mietbeginn 100% des Mietbetrages.

  17. 4.2 Der Mieter ist stets berechtigt, den Mietvertrag nach Absprache mit dem Büro auf einen anderen Mieter zu übertragen.

    4.3 Der Vermieter kann, wenn durch höhere Gewalt bedingt, in Kriegs-, Streik- und ähnlichen Fällen das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung kündigen. Der Vermieter ist in diesem Fall verpflichtet, dem Mieter alle geleisteten Beträge zu erstatten. Darüber hinausgehende Ersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.

  18. 5.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrags läßt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.

  19. 5.2 Die vom Vermieter festgesetzten Preise sind unter Vorbehalt, da Kursänderungen, Druckfehler und ähnliches nicht auszuschließen sind. Irrtümer im Angebot und in den Preisen berechtigen den Vermieter, vom Vertrag zurückzutreten.

  20. 5.3 Alle evtl. Rechtsfälle, die das Mietverhältnis betreffen, werden beim dänischen Gericht in Ringkøbing verhandelt. 

  1. 5.4
    Wird ein Ferienhaus mit Anreisedatum im Zeitraum vom 06. Januar 2013 bis 05. Januar 2014 gebucht, so wird der Mietvertrag ab dem 16. Mai 2012 zugesandt. Eventuelle Preissteigerungen sind vorbehalten. Sollte der Hausbesitzer den mit DanWest Feriehusudlejning A/S bestehenden Vertrag kündigen, so ist DanWest Feriehusudlejning A/S verpflichtet dem Mieter ein anderes Ferienhaus anzubieten.